Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum PKV-Tarifwechsel und zu unserem Service. Klicken Sie auf eine Frage, um mehr zu erfahren.
Zu den FragenAllgemeines zum Tarifwechsel
Beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft bleiben Sie bei Ihrem privaten Krankenversicherer versichert und wechseln lediglich in einen anderen, günstigeren Tarif mit gleichem Leistungsniveau.
Der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft ist in Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. Demnach haben Sie als privat Krankenversicherter das Recht, jederzeit ohne Verlust Ihrer Altersrückstellungen in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln.
Natürlich können Sie auch zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln. Der große Nachteil hierbei ist allerdings, dass Sie dann eventuell Ihre gesamten Altersrückstellungen verlieren. Gerade wenn Sie schon länger privat versichert sind, haben Sie bereits eine beträchtliche Summe angespart, die im Fall eines Versichererwechsels bei der alten Gesellschaft verbleiben würde. Beim Wechsel innerhalb der Gesellschaft hingegen werden die Altersrückstellungen im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Die Versicherungskonzerne sind gewinnorientierte Unternehmen: Sie verdienen an den Beiträgen ihrer Mitglieder. Daher weisen sie ihre Kunden oftmals nicht darauf hin, dass es günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen gibt. Je weniger der Kunde zahlt, desto weniger verdient schließlich die Versicherungsgesellschaft.
Theoretisch können Sie den Tarifwechsel auch selbst durchführen. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch schwierig, denn die Versicherungsgesellschaften haben kein Interesse an einer Umstellung in einen für den Versicherten günstigeren Tarif. Daher kommt es immer wieder zu Verzögerungs- und Blockademaßnahmen. Zudem speisen die Konzerne ihre Kunden oftmals mit drittklassigen Angeboten ab.
Nein, bei einem Wechsel innerhalb der Gesellschaft gehen Ihre bis dahin angesparten Altersrückstellungen nicht verloren, sondern werden im neuen Tarif vollständig angerechnet. Das ist einer der größten Vorteile des internen Tarifwechsels.
In der Regel werden die Beiträge bei einem Tarifwechsel rückerstattet, es gibt allerdings auch einige Tarife, bei denen dies nicht der Fall ist. Wir prüfen dies individuell für Sie.
Grundsätzlich gilt: Solange der Tarif, in den Sie wechseln möchten, das gleiche Leistungsniveau wie Ihr aktueller Tarif aufweist, kann Ihr Versicherer keine Gesundheitsprüfung verlangen. Sollten im Zieltarif zusätzliche Leistungen enthalten sein, kann eine Gesundheitsprüfung anfallen. In diesem Fall steht Ihnen aber frei, ob Sie auf die zusätzlichen Leistungen verzichten möchten.
Nein, der Tarifwechsel ist laut Paragraf 204 VVG absolut legitim. Die Inanspruchnahme Ihres gesetzlich verbrieften Rechts wird keine Benachteiligungen zur Folge haben.
Sie können im Rahmen des Tarifwechsels auch Ihre Selbstbeteiligung anpassen. Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen. Wir beraten Sie, welche Selbstbeteiligung für Ihre Situation optimal ist.
Ja, der Tarifwechsel ist in jedem Alter möglich. Gerade für Rentner ist er besonders interessant, da die Beiträge im Alter oft stark steigen. Das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG gilt unabhängig vom Alter.
WIDGE.de Dienstleistung
Die durchschnittliche Monatsersparnis unserer Kunden liegt bei etwa 200 bis 300 Euro. Wie hoch die jeweilige Reduzierung im Einzelfall ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist: Versicherung, aktueller Tarif, Alter, Versicherungsdauer und gewünschte Leistungen.
Sie können sich entweder online über unser Kontaktformular bei uns registrieren oder Sie rufen uns direkt unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 616 9000 an. Ein Mitarbeiter wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nachdem Sie uns kontaktiert haben, analysieren wir zunächst Ihren bestehenden Tarif. Dann recherchieren wir alle verfügbaren Tarifalternativen bei Ihrer Versicherung. Anschließend präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden, übernehmen wir die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Ein Tarifwechsel dauert durchschnittlich sechs bis acht Wochen. Je nach Versicherung, Tarifsituation und Zeitpunkt kann dies variieren. In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass Versicherungsgesellschaften versuchen, den Prozess zu verzögern. Da die Versicherer jedoch gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Kunden den Tarifwechsel zu gewähren, setzen wir Ihr Recht konsequent durch.
Wenn Sie sich aus welchen Gründen auch immer gegen einen Tarifwechsel entscheiden sollten, ist unser Service dank unserer Sicherheitsgarantie für Sie komplett kostenlos. Sie gehen keinerlei Risiko ein.
WIDGE.de ist Marktführer im Bereich des internen Tarifwechsels in der PKV. Wir arbeiten komplett unabhängig von Versicherungsgesellschaften und erhalten keine Provisionen. So können wir objektiv in Ihrem Interesse beraten. Über 98% unserer Kunden würden uns weiterempfehlen.
Für die Analyse benötigen wir Ihre aktuelle Versicherungspolice bzw. den Versicherungsschein sowie Informationen zu Ihrem Tarif. Nach dem ersten Gespräch senden wir Ihnen eine Vollmacht zu, mit der wir die Tarifdetails direkt bei Ihrer Versicherung anfragen können.
Wir arbeiten komplett unabhängig und erhalten keinerlei Provisionen von Versicherungsgesellschaften. Das unterscheidet uns von klassischen Versicherungsmaklern. Wir sind ausschließlich Ihnen als Kunde verpflichtet.
Kosten & Servicegebühr
Die Analyse und Beratung sind für Sie komplett kostenlos. Eine Servicegebühr fällt nur an, wenn Sie sich für einen von uns recherchierten Tarif entscheiden und der Wechsel erfolgreich durchgeführt wird.
Die Höhe unserer Servicegebühr richtet sich nach Ihrer monatlichen Ersparnis. Je mehr Sie sparen, desto mehr profitieren auch wir. Die genaue Höhe wird Ihnen vor dem Tarifwechsel transparent mitgeteilt.
Sie bezahlen die Servicegebühr erst, wenn der Tarifwechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.
Nein, es gibt keine versteckten Kosten. Unsere Servicegebühr ist transparent und wird Ihnen vor dem Tarifwechsel klar kommuniziert. Erst wenn Sie zustimmen, wird der Wechsel durchgeführt.
Weitere Fragen
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, einzelne Tarifbausteine anzupassen, z.B. die Selbstbeteiligung zu erhöhen oder bestimmte Zusatzleistungen hinzuzufügen oder zu entfernen. Wir prüfen alle Möglichkeiten für Sie.
Die Krankentagegeldversicherung kann in der Regel ebenfalls optimiert werden. Wir betrachten immer Ihren gesamten Versicherungsschutz und beraten Sie umfassend.
Ja, der Tarifwechsel ist auch bei Vorerkrankungen möglich. Da Sie bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben und in einen gleichwertigen Tarif wechseln, kann keine neue Gesundheitsprüfung für den bestehenden Leistungsumfang verlangt werden.
Es gibt keine gesetzliche Beschränkung, wie oft Sie den Tarif wechseln können. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, nicht zu häufig zu wechseln, da auch die Tariflandschaft Zeit braucht, um sich zu entwickeln. Wir beraten Sie, wann ein erneuter Wechsel sinnvoll sein könnte.
Eine Ablehnung ist rechtlich nicht zulässig, wenn Sie in einen gleichwertigen Tarif wechseln möchten. Sollte Ihre Versicherung dennoch blockieren, setzen wir Ihr Recht konsequent durch. Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang mit allen Versicherungsgesellschaften.
Eine Rückkehr in den alten Tarif ist in der Regel nicht möglich, da dieser oft für Neukunden geschlossen ist. Deshalb ist eine gründliche Beratung vor dem Wechsel so wichtig. Wir stellen sicher, dass Sie alle Informationen haben, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Kein Problem! Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich und unverbindlich.
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